Kinderschutzkonzept
In den folgenden Zeilen möchten wir als Fußballsparte vom ESV Eintracht Hameln unser Schutzkonzept „Prävention sexualisierter Gewalt“ in gekürzter Form beschreiben. Das vollständige Konzept kann auf Wunsch eingesehen werden und ist im Büro vom Vereinsheim zu finden.
Definition:
Eine Person wird sexueller Gewalt ausgesetzt, wenn sie zu körperlichen oder verbalen sexuellen Handlungen durch Kinder, Jugendliche oder Erwachsene veranlasst oder ihnen ausgesetzt wird.
Der*Die Täter*in verletzt die Intimsphäre einer Person und befriedigt das eigene Machtbedürfnis unter Zuhilfenahme von sexuellen Handlungen sowie Macht- und Generationsgefällen oder durch Missbrauch der Abhängigkeit des Kindes oder der*des Jugendlichen.
Folgende Formen (sexualisierter) Gewalt können unterschieden werden:
Grenzverletzungen – zu nahe kommen – Bloßstellen – Missachtung der Schamgrenzen – Unangemessenes Ausfragen – Übergriffe – Psychische Übergriffe – Körperliche Übergriffe – Strafrechtlich relevante Formen der Gewalt – Sexuelle Gewalt – Sexuelle Handlungen – Sexueller Missbrauch
Grundgedanke für das Bestehen des Konzeptes
Der ESV setzt sich bewusst für das Wohlergehen alle Mitglieder ein.
Unsere Kinder und Jugendlichen sollen ohne Gewalt und Diskriminierung aufwachsen. Im Zuge dessen werden sie stets auf die Bedeutung von Toleranz und Respekt aufmerksam gemacht. Um sie vor Gewalt und Diskriminierung bestmöglich zu bewahren, müssen sie auch im Sport Unterstützung und Schutz durch die verantwortlichen Personen erfahren. Unsere Mitglieder haben ein Recht auf einen respektvollen Umgang.
Die Aktivitäten aller Sparten des ESV Eintracht Hameln sind grundsätzlich offen für alle Menschen.
Wir wollen soziale Integration bewirken, wobei die Selbstachtung und der Respekt vor der Würde des Menschen von großer Bedeutung sind. Wir möchten den Kindern und Jugendlichen neben dem Sport wichtige Werte mit auf ihren weiteren Lebensweg geben.
Wir leben Gemeinschaft vor und leisten einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung der Persönlichkeit.
Kultur der Achtsamkeit
Im Vereinsleben gilt es, stets die Augen für jegliche Gefährdungen und Probleme des Sportalltags offen zu halten und nicht weg zu schauen. Wir nehmen die Probleme anderer ernst.
Eine aktive Prävention auf Seiten aller Sportler*innen , Übungsleiter*innen und Eltern ist wichtig. Hierzu dient eine Kultur des Vertrauens.
• Wir sind achtsam wenn es einem Kind nicht gut geht, achten auf Verhaltensauffälligkeiten der Kinder und Jugendlichen sowie auf Seiten der Erziehungsberechtigten und den Übungsleiter*innen.
• Wir halten Beobachtungen schriftlich fest und beobachten über einen längeren Zeitraum. Wir holen uns die Meinung Dritter ein.
• Wir tolerieren kein abwertendes sexistisches , diskriminierendes und gewalttätiges Verhalten. Gleiches gilt für Grenzüberschreitungen jeglicher Art.
Auswahl der Ehrenamtlichen
Alle Übungsleiter*innen und Vorstandsmitglieder müssen in einem Rhythmus von 3 Jahren ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Der Verein muss sich bei der Auswahl seiner Übungsleiter sorgfältig verhalten.
Selbstverpflichtung der Übungsleiter*innen
Die Übungsleiter verpflichten sich bei Eintritt in den Verein an folgende Punkte:
• Unterstützung der anvertrauten Mädchen und Jungen bei der Entwicklung eines gesunden Selbstbewusstseins und der Fähigkeit zur Selbstbestimmung.
• Achtung der Persönlichkeit und der Entwicklung der Individuen.
• Wahrung der Partizipationsmöglichkeiten der Kinder und Jugendlichen im Vereinsalltag.
• Die Stärkung des Selbstbewusstseins der Kinder und Jugendlichen ist Teil des Trainings.
• Entgegenbringen von Vertrauen und Wertschätzung.
• Transparente Gestaltung der Beziehungen zu den Kindern und Jugendlichen ohne Geheimnisse.
• Respektieren der persönlichen Grenzen der Kinder und Jugendlichen.
-Insbesondere in Bezug auf die Intimsphäre und dem Scham-
• Schutz der anvertrauten Kinder und Jugendlichen vor körperlichen und seelischen Gefahren und Schäden sowie Schutz vor Gewalt und Missbrauch.
• Wahrnehmung von Grenzüberschreitungen.
• Konstruktive Thematisierung und Klärung abwertenden Verhaltens in der Gruppe.
• Vermeidung von Ausnutzung bereits bestehender Vertrauensverhältnisse
• Handeln auf stets nachvollziehbare, faire und ehrliche Art und Weise.
• Feststellung von Fällen (sexualisierter) Gewalt werden stets ernst genommen. Täter*innen werden nicht direkt konfrontiert. Jegliche Fälle müssen an Dritte weitergegeben werden, um Verheimlichung zu vermeiden.
Wird einer der Punkte grob und fahrlässig missachtet, so erfolgt die Entlassung durch den Vorstand.
Sonstige Verhaltensregeln für Übungsleiter*innen
Des Weiteren gelten folgende Verhaltensregeln für Übungsleiter*innen:
• Das Prinzip der offenen Tür sollte immer gegeben sein .
• Vermeidung von 1:1 Situationen zwischen Übungsleiter*innen und Kindern oder Jugendlichen, sofern möglich. Dies gilt für den Aufenthalt im Vereinsheim, Auswärtsfahrten u.Ä.
• Einladungen der Kinder oder Jugendlichen in den privaten Bereich der Übungsleiter*innen sind untersagt, sofern es sich nicht um eine Mannschaftsveranstaltung handelt.
• Übernachtungen im gleichen Raum mit den Kindern/Jugendlichen sind den Übungsleiter*innen nicht gestattet.
• Geheimhaltung von Geschenken an die Kinder oder Jugendlichen ist strengstens untersagt. Jegliche Interaktion erfolgt transparent.
• Geschenke dürfen nicht der Nötigung oder Erpressung dienen.
• Jegliche Korrekturen und Hilfestellungen, die Körperkontakt bedürfen, müssen klar im Voraus kommuniziert und angekündigt werden. Von Handlungen gegen den Willen der Kinder und Jugendlichen wird abgesehen.
Die Kinder und Jugendlichen werden zudem über die Art des Körperkontaktes im Voraus in Kenntnis gesetzt. Der Körperkontakt dient stets nur dem Zweck der Hilfestellung.
• Das gemeinsame Duschen mit Kindern und Jugendlichen ist in jeglicher Form untersagt.
• Von Begleitungen zur Toilette wird abgesehen.
Verhaltensweise bei konkreten Fällen
Wenn ein Kind oder Jugendlicher von Grenzüberschreitungen, Übergriffen oder sexualisierter Gewalt berichtet, es Vermutungen oder einen konkreten Verdacht äußert, dann halten wir uns an folgende Schritte:
1. Zuhören und die Situation ernst nehmen. Das erste Gespräch erfolgt sofern möglich mit 2 Erwachsenen.
2. Dokumentation der geschilderten Informationen in schriftlicher Form.
3. Abklärung des weiteren Vorgehens mit dem*der Betroffenen.
4. Einholung von Rat und Unterstützung.
5. Bericht der Beobachtungen an andere Übungsleiter*innen, den Vorstand oder ggf. öffentliche Einrichtungen bis hin zur Polizei.
Eine Meldekette sowie alle notwendigen Schritte können im Büro des Vereinsheims eingesehen und nachgelesen werden.
Im Allgemeinen gilt:
Ruhe bewahren, nicht vorschnell handeln, keine eigenen Nachforschungen betreiben, keine direkte Kontaktaufnahme mit dem*der Beschuldigten, nichts an die Öffentlichkeit bringen ( der Opferschutz steht an erster Stelle )
Schulungen und Informationen
In regelmäßigen Abständen finden in der Fußballsparte Trainersitzungen statt.
Das Thema „Schutz der Kinder und Jugendlichen“ ist stets Bestandteil der Sitzungen.
Auch Schulungen und Workshops zum Thema erfolgen seitens der Übungsleiter*innen. Die Kenntnis aktueller Wissensstände aus dem Bereich Gewaltschutz und Gewaltprävention wird stets angestrebt.
Abschließend:
Um das Wohlergehen unserer Mitglieder zu gewährleisten, ist es unerlässlich, sich mit dem Thema auseinander zu setzen. Eigene Erfahrungen, Wissen aus der Schulzeit und die allgemeine Bildung aller ist nicht ausreichend, um die Themen Gewaltschutz und Gewaltprävention im Verein nachhaltig zu integrieren.
Stetige Weiterbildung und Schulungen ermöglichen es den Verantwortlichen des Vereins, Gewalthandlungen und problematisches Verhalten rechtzeitig zu erkennen und einzugreifen. Das Ignorieren gefährlicher Situationen kann Kinder und Jugendliche, aber auch Erwachsene nachhaltig in ihrer Entwicklung und ihrem Verhalten beeinflussen.